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Grunderwerbsteuer: Erleichterungen bei Share Deals

Modell eines Geschäftsgebäudes mit Vertragsunterlagen und Stiften als Symbol für einen Immobilien-Share-Deal.

Bild KI-generiert

Beim Erwerb von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften („Share Deals“) gab es in der Vergangenheit häufig Unsicherheiten, wenn zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags (Signing) und dem tatsächlichen Übergang der Anteile (Closing) einige Zeit lag.

Mit einer Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber diese seit Jahren kritisierte Problematik nun beseitigt. Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich für alle Erwerbsvorgänge ab dem 3. Juli 2026.
Nach der bisherigen Verwaltungsauffassung konnten sowohl das Signing als auch das Closing grunderwerbsteuerliche Folgen auslösen. Dadurch entstand erheblicher Verwaltungsaufwand. Die Neuregelung schafft hier mehr Rechtssicherheit und vermeidet, dass ein Anteilserwerb aufgrund des zeitlichen Auseinanderfallens von Signing und Closing mehrfach grunderwerbsteuerlich erfasst wird.

Längere Fristen und neue Pflichten
Zusätzlich wurde die Anzeigefrist für inländische Erwerbsvorgänge von zwei Wochen auf einen Monat verlängert. Gleichzeitig wird die grundbesitzende Gesellschaft in bestimmten Fällen selbst zur Steuerschuldnerin und muss die neuen Anzeige- und Mitwirkungspflichten beachten.

Fazit: Die Reform vereinfacht Share Deals erheblich und sorgt für mehr Rechtssicherheit. Trotz längerer Fristen sollten Unternehmen die neuen Anzeige- und Mitwirkungspflichten frühzeitig in ihre Transaktionsplanung einbeziehen.

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