Die Eigentümerin einer Mietwohnung kündigte ihrem Mieter, da sie die Wohnung zukünftig selbst nutzen wollte. Sie klagte auf Räumung und Herausgabe der Wohnung, jedoch ohne Erfolg. Der Grund: Der Mieter hatte der Kündigung wirksam widersprochen und von der Vermieterin die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt. Dies ist möglich, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter eine Härte bedeuten würde, die nicht zu rechtfertigen ist.
Beweislast liegt bei Mieter
Der Mieter musste hierfür beweisen, dass er nicht in der Lage ist, sich einen zumutbaren Ersatzwohnraum zu angemessenen Bedingungen zu beschaffen. Angemessen ist eine Ersatzwohnung dann, wenn sie im Vergleich zu der bisherigen Wohnung den Bedürfnissen des Mieters entspricht und auch finanziell für ihn tragbar ist, wobei gewisse Einschnitte zumutbar sind. Eine solche Wohnung zu finden, war jedoch nach Überzeugung des Gerichts in Berlin nicht möglich. Zusätzlich muss der Mieter beweisen, dass er sich um eine neue Wohnung bemüht hat. In dem Fall konnte er 244 Versuche nachweisen, um an eine Wohnung im Raum Berlin zu gelangen. Er durfte deshalb noch für eine befristete Zeit bleiben.
Fazit: Der Mangel an Wohnraum kann für einen Vermieter nachteilig sein, wenn er seine Wohnung selbst nutzen möchte, der Mieter jedoch nicht in der Lage ist, eine Ersatzwohnung auf dem Markt zu erlangen.
Rittel Stange Krüger | Steuerberater