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Begünstigungstransfer bei ­Erbschaftssteuer

Begünstigung_­Erbschaftssteuer

Übertragen sich Erben nach dem Tod ihrer Eltern gegenseitig Unternehmensanteile und Grundstücke, so können sie die Regelungen zu steuerlichen Begünstigungen auch dann noch in Anspruch nehmen, wenn zwischen Erbfall und Übertragung mehr als sechs Monate vergangen sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Ein Ehepaar verstarb und vererbte mehrere Grundstücke sowie Unternehmensanteile an ihre beiden Söhne. Das Finanzamt erließ Erbschaftssteuerbescheide und berücksichtigte die vom Gesetz vorgesehene Steuerbegünstigung. Dabei kam den Brüdern insbesondere die Regelung zugute, wonach Anteile an Kapitalgesellschaften und ein Familienheim von der Erbschaftssteuer befreit sind. Es ergingen Erbschaftssteuerbescheide, die auch bestandskräftig wurden. 

Transfer steuerlicher Begünstigungen möglich
Drei Jahre später übertrugen sich die Brüder wechselseitig ihre je zur Hälfte geerbten Anteile, sodass am Ende ein Bruder alle Anteile am Unternehmen hielt und die Grundstücke jeweils zu Alleineigentum aufgeteilt wurden. 

Sodann wurde beim Finanzamt eine Änderung des Erbschaftssteuerbescheids beantragt. Die Begründung: Nach den wechselseitigen Übertragungen müssten die erbrechtlichen Begünstigungen neu berechnet werden. Das Finanzamt verweigerte eine neue Beurteilung, da zwischen dem Erbfall und der Aufteilung unter den Brüdern mehr als sechs Monate vergangen waren. Dagegen klagte einer der Brüder und bekam Recht. Zwar existiert tatsächlich eine Regelfrist von sechs Monaten, wenn erbrechtliche Begünstigungen von einem Erben auf den anderen Erben übertragen werden sollen (sog. Begünstigungstransfer). Eine länger dauernde Erbauseinandersetzung ist jedoch begründbar, z.B. mit einer Vielzahl von steuerrechtlichen und bewertungsrechtlichen Fragen, die vorab noch geklärt werden müssen

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