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Wenn der Partner nicht kündigen will

Mietrecht

Möchte bei einer gemeinsam gemieteten Wohnung eine Partei das Mietverhältnis kündigen, die andere jedoch nicht, so kann das Gericht trotzdem von einer wirksamen Kündigung ausgehen, wenn der Partner seine Zustimmung entgegen Treu und Glauben verweigert. Dies hat ein Amtsgericht in dem Fall eines getrennten Paares entschieden.

Ein Paar trennte sich, die Frau zog aus. Der Mann verblieb in der Wohnung und tauschte das Wohnungsschloss aus. Die Frau nahm daraufhin Kontakt mit der Vermieterin auf und bat darum, die vertragliche Situation zu klären. Da die Vermieterin nicht darauf reagierte, kündigte die Mieterin die Wohnung schließlich ihrerseits fristgerecht. Daraufhin antwortete die Vermieterin und teilte mit, dass die Wohnung nur mit Zustimmung beider Mieter gekündigt werden kann.

Gericht bestraft treuwidriges Verhalten
Der Fall ging vor Gericht. Dieses gab der Mieterin Recht. Denn das Mietverhältnis sei auch durch die nur einseitige Kündigung wirksam beendet worden. Zwar kann ein Mietverhältnis mit mehreren Personen nur durch sämtliche Vertragspartner gekündigt werden. Der Mann muss sich in diesem Fall jedoch wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben so behandeln lassen, als habe er seine Zustimmung erteilt. Der Grund: Da er in der Wohnung bleiben wollte, gleichzeitig aber seine Zustimmung zur Kündigung nicht erteilte, hat er sich treuwidrig verhalten.

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