Im konkreten Fall schüttete die Mieterin während eines Streits Wasser aus einem Fenster. Die Vermieterin wurde dabei vollständig durchnässt. Das Gericht verglich den Vorfall mit der bekannten „Ice Bucket Challenge“, bei der man anderen einen Eimer Wasser über den Kopf schüttete, weitere Personen zum Nachmachen motivierte und dafür dann Spenden sammelte. Die Mieterin bestritt, dass sie die Vermieterin absichtlich getroffen hätte. Nach Auffassung des Gerichts nahm sie jedoch zumindest billigend in Kauf, dass die Vermieterin getroffen wird.
Das Gericht hielt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses für wirksam. Ein tätlicher Angriff oder eine vergleichbare erhebliche Beeinträchtigung des Hausfriedens kann einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen. Eine vorherige Abmahnung war in diesem Fall entbehrlich, da das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört war.
Fazit: Auch vermeintliche Scherze können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Wer Vermieter oder andere Hausbewohner körperlich angreift oder bewusst gefährdet, riskiert den Verlust seiner Wohnung.